Präambel

Eine respektvolle und kooperative Zusammenarbeit sowie die bewusste Wahrnehmung sozialer Verantwortung bilden die Basis für einen langfristigen Unternehmenserfolg.

Insbesondere bei Unternehmenskooperationen, unabhängig von der gewählten Rechtsform, hängt der Fortschritt maßgeblich davon ab, ob die Partner gemeinsame Werte teilen, Rechtstreue in ihren Unternehmen vorleben und ein offenes Klima schaffen, so dass auch schwierige Themen angesprochen und vorhandene Risiken minimiert werden können. Dabei ist nicht zu vergessen, dass persönliche Integrität und ein sicheres Urteilsvermögen jedes Einzelnen nicht ersetzt werden können. Um der gestiegenen gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, muss sich jeder an die geltenden Vorschriften halten und im eigenen Arbeitsumfeld persönliche Verantwortung für deren Einhaltung übernehmen.

Die Kontinuität und ständige Weiterentwicklung jeder Kooperation hängen maßgeblich von dem gemeinsamen Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung und dem Ruf als vertrauenswürdiger Geschäftspartner ab. Zusammen sind wir stark – und können nur stärker werden!

In diesem Code of Conduct sind die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln für das eigene Handeln sowie für das Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Kunden und Öffentlichkeit zusammengefasst. Der Code of Conduct bietet allen Anwendern einen Orientierungsrahmen zu solchen Themen wie Regeltreue & Compliance, Fairness & Gleichbehandlung, Nachhaltigkeit, Datenschutz u.v.m.

Rechtstreue

Das Befolgen von nationalen und internationalen Gesetzen sowie internen Vorschriften verstehen wir als wesentliches Grundprinzip eines wirtschaftlich verantwortlichen Handelns. Wir beachten jederzeit die geltenden rechtlichen Verbote und Pflichten, auch wenn damit kurzfristige wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten für die Kooperation, einzelne Unternehmen oder einzelne Personen verbunden sind.

Datenschutz und Informationssicherheit

Der Schutz von personenbezogenen Daten allgemein, aber insbesondere von Daten der Mitarbeiter, Partner, Kunden und Lieferanten, hat für uns einen sehr hohen Wert. Grundsätzlich erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten nur dann, wenn dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe unbedingt notwendig ist bzw. gesetzlich angeordnet wurde, und auch dann achten wir auf die Datensicherheit, Transparenz und Datenminimierung. Ansonsten verarbeiten wir personenbezogene Daten nur nach dem Einholen einer Einwilligung der betroffenen Person, die stets den in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung niedergelegten Vorschriften und Prinzipien entspricht. Die Kooperationspartner sorgen dafür, dass für die personenbezogenen Daten, die innerhalb der Kooperation ausgetauscht werden, stets eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Jeder Kooperationspartner stellt sicher, dass das gesetzlich geforderte Datenschutzniveau in seinem Unternehmen eingehalten wird.

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

In unserer Kooperation leben wir eine Kultur der Chancengleichheit, des wechselseitigen Vertrauens und gegenseitiger Achtung. Wir fördern Chancengleichheit, Toleranz und würdevollen, höfflichen und ehrlichen Umgang miteinander, und unterbinden jegliche Diskriminierung, vor allem bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir behandeln alle Mitarbeiter gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz gehören zu unseren wichtigsten Zielen. Sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen als auch bei der Unterstützung von Bestandskunden achten wir darauf, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf Umwelt und Klima so gering wie möglich gehalten werden und unsere Produkte einen positiven Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz bei unseren Kunden leisten.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Bei uns werden Geschäftsentscheidungen ausschließlich im besten Interesse der Kooperation getroffen. Interessenkonflikte mit anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten der Kooperationspartner, deren Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen sowie mit privaten Belangen einzelner Mitarbeiter sollten schon im Ansatz vermieden werden. Treten sie trotzdem auf, müssen sie offengelegt und unter Beachtung des geltenden Rechts gelöst werden.

Fairer Wettbewerb

Unsere Kooperation steht für Kompetenz, Innovationskraft, Kundenorientierung und motivierte, verantwortungsvoll handelnde Mitarbeiter. Darauf basiert der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg der Kooperation im globalen Wettbewerb.

Korruption, Wettbewerbs- und Kartellverstöße bedrohen diesen Erfolg – und werden nicht geduldet (sog. Null-Toleranz-Politik). Schmiergelder oder Kartellabsprachen sind für uns keine Mittel, um einen Auftrag zu erlangen. Lieber verzichten wir auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, als gegen Gesetze zu verstoßen.

Jeder Kooperationspartner führt ein internes Compliance Programm ein. Mit diesen Compliance Programmen sorgen wir alle dafür, dass wettbewerbsrelevante Vorschriften wie das Kartellverbot, das Diskriminierungsverbot oder auch das Verbot des unlauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Jeder Mitarbeiter bei jedem Kooperationspartner ist aufgefordert, in seinem Verantwortungsbereich aktiv an der Umsetzung des unternehmensinternen Compliance Programms mitzuwirken.

Verstöße werden bei keinem Kooperationspartner toleriert und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Personen.

Geldwäscheprävention

Unsere Kooperation hält sich an das Geldwäscherecht. Kein Kooperationspartner beteiligt sich an Geldwäscheaktivitäten. Jeder Mitarbeiter bei jedem Kooperationspartner ist aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch die zuständige Finanz- bzw. Rechts- oder Compliance-Abteilung prüfen zu lassen.

Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte, die Würde und die Persönlichkeitsrechte und unterstützen ihre Einhaltung. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Wir achten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Rahmen geltender Regelungen. Wir verpflichten uns den fairen Arbeitsbedingungen, unter anderem bei Entlohnung, bei der Regelung von Arbeitszeiten und beim Schutz der Privatsphäre.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir sorgen für ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld unserer Mitarbeiter. Dabei fließen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz als integrale Bestandteile aller Betriebsabläufe von Anfang an – bereits in der Planungsphase – in die technischen, ökonomischen und sozialen Überlegungen jedes Partners ein. Alle unsere Mitarbeiter halten sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch bei der Vergabe von Subaufträgen und bei der Suche nach geeigneten Partnern werden die hohen Sicherheitsanforderungen unserer Kooperation berücksichtigt.

Gehälter, Arbeitszeiten und Urlaub

Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert.

Löhne/Gehälter müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden und eine angemessene Vergütung für die geleistete Arbeit darstellen. Darüber hinaus müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Sachbezüge und Vergütungen gezahlt werden. Es sind keine unlauteren Abzüge erlaubt. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung, aus der die Berechnung des Lohnes hervorgeht.

Die reguläre Arbeitszeit darf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Stundenzahl nicht überschreiten und niemals mehr als 48 Stunden betragen. Überstunden dürfen die gesetzlich erlaubte Anzahl nicht überschreiten. Existiert eine solche Grenze nicht, sollten Überstunden nicht mehr als 12 Stunden pro Woche betragen. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet und müssen nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Den Arbeitnehmern muss jede Art des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen bezahlten Urlaubs gewährt und korrekt vergütet werden. Zu diesen Urlaubstagen zählen beispielsweise Jahresurlaub, Mutterschaftsurlaub/Elternurlaub und krankheitsbedingte Fehltage.

Spenden

Jeder Kooperationspartner sieht sich als aktives Mitglied der Gesellschaft und engagiert sich daher in unterschiedlicher Art und Weise. Unter anderem werden Spenden und andere Formen des gesellschaftlichen Engagements erbracht. Dabei leisten wir keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen sowie an Mandatsträger oder Kandidaten für politische Ämter im In- und Ausland.

Auftreten und Kommunikation in der Öffentlichkeit

Wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Gleichzeitig ist es uns allen bewusst, dass auch private Äußerungen in Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit und der Tätigkeit für und im Rahmen der Kooperation gebracht werden können. Aus diesem Grund achten auch unsere Mitarbeiter beim Auftreten in der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber Medien, auf das Ansehen und die Reputation seines Unternehmens und der gesamten Kooperation.

Berichterstattung

Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität gehören zu unseren gemeinsamen Werten. Dementsprechend betreiben wir eine offene und wahrheitsgemäße Berichterstattung und Kommunikation zu den Geschäftsvorgängen jedes einzelnen Unternehmens und der gesamten Kooperation gegenüber Investoren, Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit im Allgemeinen und staatlichen Institutionen. Jeder Mitarbeiter achtet darauf, dass seine sowohl interne als auch externe Berichte, Informationen und Mitteilungen vollständig und richtig sind und dem geltenden Recht und internen Vorgaben des jeweiligen Kooperationspartners entsprechen.

Vertrauliche Unternehmensinformationen

Wir unternehmen die notwendigen Schritte, um vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen vor dem Zugriff und dem Einblick nicht an dem konkreten Geschäftsvorfall unmittelbar beteiligter Mitarbeiter und sonstiger Dritter in geeigneter Weise zu schützen. Mitarbeiter, die Informationen besitzen, die nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind, dürfen diese Informationen nicht weitergeben oder in sonstiger Weise öffentlich machen.

Schutz des Unternehmenseigentums

Wir verwenden das Eigentum und die Ressourcen jedes Unternehmens und der gesamten Kooperation sachgemäß und schonend und schützen es vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch. Das geistige Eigentum unserer Kooperation stellt einen Wettbewerbsvorteil und somit ein schützenswertes Gut dar, das wir gegen jeden unerlaubten Zugriff durch Dritte verteidigen.

Das materielle und immaterielle Eigentum verwenden wir grundsätzlich für geschäftliche Zwecke der Kooperation und der beteiligten Unternehmen, es sei denn eine private Verwendung erlaubt wurde. Auch bei den Geschäftsreisen und anderen unternehmens- oder kooperationsgebundenen Ausgaben verpflichten wir uns dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und somit einem angemessenen Verhältnis der Kosten zu Art und Umfang des Events.

Schlusswort

Wir fördern eine aktive und offene Kommunikation dieses Code of Conduct sowie der diesem zugrundeliegenden Werte, Regeln und Normen bei allen Kooperationspartnern. Jeder Kooperationspartner sorgt für die Umsetzung des Code of Conduct im eigenen Unternehmen.

Unsere Führungskräfte müssen sich wegen ihrer Vorbildfunktion an diesem Code of Conduct messen lassen. Sie sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter den Code of Conduct kennen, verstehen und anwenden, und sind erste Ansprechpartner bei Fragen zum Verständnis oder Auslegung einzelner Regelungen. Wir stehen unternehmensübergreifend für eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Führungskräften, die sich in einem offenen Informationsaustausch, im ehrlichen Umgang und in der gegenseitigen Unterstützung zeigt.

Kerpen, 15. Mai 2015